Investor Relations

Entsprechenserklärung 2005

Entsprechenserklärung vom Dezember 2005
Format: PDF // 122 KB

§ 161 AktG verpflichtet den Vorstand und den Aufsichtsrat der NORDWEST Handel AG jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird und welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.

Die Erklärung nach § 161 AktG ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der NORDWEST Handel AG erklären hiermit, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wird. Lediglich die folgenden Empfehlungen werden nicht bzw. nur modifiziert angewendet:

Ziffer 3.8 Abs. 2:
D&O-Versicherung
Für Vorstand und Aufsichtsrat ist eine D&O-Versicherung abgeschlossen worden. Es besteht ein Unternehmensselbstbehalt über 50.000,- US-Dollar. Ein Selbstbehalt für versicherte Personen besteht nicht.

Ziffer 4.2.3 Abs. 3:
Grundzüge des Vergütungssystems
Bisher wurde auf eine Bekanntmachung der Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstandsmitglieder auf der Internetseite und im Geschäftsbericht verzichtet. Eine entsprechende Darstellung des Vergütungssystems ist für den Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2005 vorgesehen.

Ziffer 4.2.4:
Ausweis der Vergütung der Vorstandsmitglieder
Die Angabe der Vergütung der Vorstandsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses erfolgt in einer Summe. Eine Aufteilung nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie eine Individualisierung erfolgen nicht.

Ziffer 5.4.7 Abs.1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1:
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Der Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrates wird bei der Bemessung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates zur Zeit nicht berücksichtigt. Ferner erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates keine erfolgsorientierte Vergütung. Die Frage einer Neustrukturierung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird der Aufsichtsrat im Rahmen der Vorbereitung der Hauptversammlung 2006, welche über die Vergütung des Aufsichtsrates Beschluss zu fassen hat, behandeln.

Die Angabe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses erfolgt in einer Summe. Eine Aufteilung nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie eine Individualisierung erfolgen nicht.

Ziffer 5.5.3:
Bericht des Aufsichtsrates über Interessenkonflikte und deren Behandlung an die Hauptversammlung
Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung soweit, wie es die Pflichten zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeitswahrung ermöglichen. Über eine Mandatsbeendigung im Falle eines wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonfliktes in der Person eines Aufsichtsratsmitgliedes wird im Einzelfall entschieden.

Ziffer 7.1.4:
Angabe über Beteiligungsunternehmen
Nach dieser Empfehlung soll die Gesellschaft eine Liste von bestimmten Drittunternehmen veröffentlichen, in der unter anderem die Ergebnisse des letzten Geschäftsjahres angegeben werden sollen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse von Drittunternehmen erfolgt nur insoweit, wie diese Ergebnisse zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses der Gesellschaft vorliegen.

Aktienkurs (Frankfurt)